Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Seepark-Ferienhaus-Rügen, Am Ufer 12, OT Vaschvitz, 18569 Trent

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über das Seepark-Ferienhaus-Rügen ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt ist. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur in der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
 

2. Mietpreis und Nebenkosten

Die Nebenkosten für Strom, Heizung, Wasser, Handtuch- und Bettwäschepaket sowie eine Tasche Kaminholz sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für die Endreinigung sind der aktuellen Preisliste bzw. ihres Angebotes zu entnehmen. Das Ferienhaus ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/ Vertrag zur Vermietung wird eine Anzahlung von 30% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu leisten. Fällt die Buchung in den Zeitraum von weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag des Mietpreises fällig. Die Zahlung ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
 

3. Kaution

Der Mieter zahlt dem Vermieter im Voraus als Sicherheit für die überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände eine Kaution von 200 EUR. Diese ist mit der Ferienhausmiete zu überweisen und wird bei Abreise entsprechend und nach Mitteilung der Bankverbindung zurückerstattet.
 

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Bei Rücktritt hat der Mieter einen pauschalen Ersatz für die beim Vermieter entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe zu leisten:

  • Rücktritt bis 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 30%
  • Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 60%
  • Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn der Mietzeit: 90%
  • danach und bei Nichterscheinen: 100%


des Reisepreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seine Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen. Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird empfohlen.
 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgerecht leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
 

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder des Gebäudes zugehörigen Anlagen wie Carport, Schuppen und Außenanlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder eine vom Vermieter benannte Kontaktperson (Verwalterin) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder ggf. der Verwalterin über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
 

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Schäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der kleinen Galerie zugänglich in einem Schlafzimmer über die Raumspartreppe auf eigene Gefahr erfolgt. Die Benutzung und das Betreten des Dachbodens sind nicht gestattet.
 

8. Hausordnung

Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten. Insbesondere ist das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilien auf dem Grundstück des Mietobjektes nicht gestattet.
 

9. WLAN-Nutzungsvereinbarung

(1) Das WLAN einschließlich des Benutzerzugangs und des Passworts steht nur für den Buchungszeitraum zur Verfügung. Es kann als kostenlose Serviceleistung jederzeit widerrufen werden.

(2) Der Mieter darf Dritten keinen Zugang zum WLAN gewähren und die Nutzerdaten nicht weitergeben.

(3) Das WLAN Passwort befindet sich im Hausbuch, welches im Ferienhaus bei Ankunft bereit liegt.

(4) Der Vermieter behält sich vor, den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. Dazu zählen beispielweise gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten.

(5) Durch die Nutzung des WLAN kann Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer auf das Endgerät gelangen. Der Mieter trägt selbst die Verantwortung, seine Geräte wie Laptop, Tablet oder Smartphone mit aktuellen Virenschutzprogrammen zu schützen.

(6) Der Mieter ist für die über das WLAN übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte eigenverantwortlich und trägt deren Kosten.

(7) Mit der Nutzung des WLAN bestätigt der Mieter, geltendes Recht einzuhalten und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung zu nutzen.

(8) Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLAN durch den Mieter oder auf einem Verstoß gegen die WLAN Nutzungsvereinbarung zurückzuführen sind.

(9) Der Mieter kommt für alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Nutzungsvereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des WLAN auf.

 
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz des Vermieters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
11. Anerkennung der Mietbedingungen

Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag/Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt die gesetzliche Bestimmung.
 

Stand: 21.05.2018